
Die Arbeitssicherheit in Kindertagesstätten (Kitas) umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren für Beschäftigte zu vermeiden. Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 5 zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Kitas weisen im Vergleich zu vielen anderen Arbeitsstätten besondere Gefährdungen auf, da pädagogische Tätigkeiten, körperliche Arbeit, Hygieneanforderungen und psychische Belastungen unmittelbar zusammenkommen.
1. Körperliche und ergonomische Belastungen
Eine der häufigsten Gefährdungen in Kitas sind körperliche Belastungen. Erzieherinnen und Erzieher heben und tragen regelmäßig Kinder, arbeiten in gebückter Haltung an niedrigen Tischen oder verbringen viel Zeit auf dem Boden.
Praxisbeispiele:
Heben von Kindern auf Wickeltische ohne geeignete Trittstufen
Arbeiten in Kindermöbeln (zu niedrige Stühle/Tische)
Tragen von Spielmaterial oder Essensbehältern über längere Strecken
Mögliche Folgen sind Rückenbeschwerden, Muskel-Skelett-Erkrankungen und langfristige gesundheitliche Einschränkungen.
2. Rutsch-, Stolper- und Sturzgefahren
In Kitas entstehen häufig Stolperstellen durch Spielzeug, Rutschfahrzeuge oder nasse Böden.
Praxisbeispiele:
Nasse Fliesen im Sanitärbereich nach dem Händewaschen
Spielmaterial im Flur oder auf Rettungswegen
Unebene Übergänge zwischen Innen- und Außenbereich
Diese Gefährdungen führen regelmäßig zu Arbeitsunfällen und gehören zu den häufigsten Unfallursachen in pädagogischen Einrichtungen.
3. Biologische Gefährdungen und Infektionsschutz
Durch den engen Kontakt mit Kindern besteht in Kitas ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten.
Praxisbeispiele:
Kontakt mit Körperflüssigkeiten beim Wickeln
Übertragung von Magen-Darm-Infekten oder Atemwegserkrankungen
Fehlende oder unzureichende Händehygiene
Hier sind Hygienepläne, Unterweisungen und geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Einmalhandschuhe) zentrale Schutzmaßnahmen.
4. Psychische Belastungen
Psychische Belastungen spielen in Kitas eine zunehmend wichtige Rolle und müssen ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Praxisbeispiele:
Dauerhafter Lärm durch Kindergruppen
Personalmangel und Zeitdruck
Konflikte mit Eltern oder im Team
Hohe Verantwortung bei gleichzeitig geringer Erholungszeit
Diese Faktoren können zu Stress, Erschöpfung und langfristig zu Burnout führen.
5. Gefährdungen im Außenbereich und auf Spielplätzen
Das Außengelände ist ein besonderer Gefährdungsbereich, da hier mechanische Risiken bestehen.
Praxisbeispiele:
Beschädigte Spielgeräte (Schaukeln, Klettergerüste)
Stolperstellen durch Wurzeln oder unebene Wege
Fehlende Fallschutzflächen unter Spielgeräten
Regelmäßige Spielplatzprüfungen und Sichtkontrollen sind daher essenziell.
6. Brandschutz und Notfallorganisation
Auch der Brandschutz ist Teil der Arbeitssicherheit in Kitas.
Praxisbeispiele:
Blockierte Fluchtwege durch Kinderwagen
Fehlende oder veraltete Flucht- und Rettungspläne
Mitarbeitende ohne Unterweisung im Brandfall
Gerade in Kitas ist eine funktionierende Evakuierungsorganisation besonders kritisch, da Kinder im Notfall auf Hilfe angewiesen sind.
Die Arbeitssicherheit in Kitas erfordert eine ganzheitliche Betrachtung körperlicher, psychischer, biologischer und organisatorischer Gefährdungen. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das zentrale Instrument, um Risiken systematisch zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Nur durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen kann ein dauerhaft sicheres Arbeitsumfeld für Beschäftigte und Kinder gewährleistet werden.
Eine zentrale Arbeitshilfe ist die DGUV Regel 102-602"Kindertageseinrichtungen" (https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Regeln/102-602.pdf) die Anforderungen zur Arbeitssicherheit in Kitas systematisch zusammengefasst.
MH-Consulting verfolgt dabei einen kooperativen Ansatz: Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kita-Team praktikable Lösungen zu finden, die den Arbeitsalltag verbessern – ohne Schuldzuweisungen oder unnötigen Druck.
FAQ – Arbeitssicherheit in Kitas
Wer ist in der Kita für die Arbeitssicherheit verantwortlich?
Verantwortlich ist grundsätzlich der Träger bzw. die Leitung der Einrichtung. Die Verantwortung kann nicht delegiert werden, wohl aber die fachliche Unterstützung, z. B. an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und immer dann anzupassen, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern, z. B. durch Umbauten, neue Spielgeräte, neue Tätigkeiten oder nach Unfällen.
Müssen auch psychische Belastungen berücksichtigt werden?
Ja. Psychische Belastungen sind ein verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und müssen systematisch ermittelt und bewertet werden.
Was passiert bei einer Begehung durch die BGW?
Die BGW prüft unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, ergonomische Arbeitsbedingungen sowie den Brandschutz und die Spielplatzsicherheit.
Sind Spielplatzprüfungen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Außenspielgeräte müssen regelmäßig visuell kontrolliert und fachkundig geprüft werden, um mechanische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.
Was ist das wichtigste Instrument der Arbeitssicherheit in Kitas?
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage aller Maßnahmen und ist das zentrale Dokument für einen systematischen und rechtssicheren Arbeitsschutz.