
Inhouse-Schulung für Brandschutzhelfer zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben:
• nach DGUV Information 205-023
• des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §10)
• der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR 2.2)
• der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"

Diese Schulung kann auch als Auffrischung der Brandschutzhelfer-Qualifikation gemäß ASR A2.2 durchgeführt werden.
Organisation und Durchführung der betrieblichen Brandschutzhelfer-Ausbildung
Teilnehmer
Die Teilnehmerzahl wird individuell an Ihren betrieblichen Bedarf angepasst – pro Schulungstermin können bis zu 20 Personen teilnehmen.
Dauer
Theoretischer Teil:
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei normaler Brandgefährdung
oder
3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei erhöhter Brandgefährdung
Praktischer Teil:
5–10 Minuten praktische Löschübung pro Teilnehmer zur sicheren Handhabung von Feuerlöschern.
Termin
Die Brandschutzhelfer-Schulung wird exklusiv für Ihr Unternehmen konzipiert und vor Ort durchgeführt.
Die Terminabstimmung erfolgt flexibel und orientiert sich an Ihren betrieblichen Abläufen.
Ort
Die Durchführung des theoretischen Schulungsteils und der praktischen Löschübung erfolgt bei Ihnen vor Ort durch einen qualifizierten und erfahrenen Brandschutzbeauftragten.




Ziele der Ausbildung
Ziel der individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung ist der sichere und fachgerechte Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden – stets unter Berücksichtigung des Eigenschutzes. Darüber hinaus werden die Teilnehmenden befähigt, im Brandfall angemessen zu reagieren und eine geordnete Evakuierung der anwesenden Personen zu unterstützen.
Nach Abschluss der Schulung verfügen Ihre Mitarbeitenden über folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
• Maßnahmen zur Unfallverhütung im Brandschutz
• Sicheres Verhalten im Brandfall einschließlich Evakuierungsunterstützung
• Grundlagen der Löschtechniken und Brandklassen
• Fachgerechte Handhabung von Feuerlöschgeräten
Eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung wird in der Regel im Abstand von 3 bis 5 Jahren empfohlen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, beispielsweise durch Umbaumaßnahmen, neue Arbeitsverfahren oder veränderte Brandgefährdungen, kann eine frühere Wiederholung sinnvoll sein.
Die Durchführung der Schulungen erfolgt durch erfahrene und qualifizierte Brandschutzbeauftragte.
Theorie
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes insbesondere Kenntnisse zur betrieblichen Brandschutzorganisation sowie zur Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Darüber hinaus werden die Teilnehmenden für Brandgefahren sensibilisiert und im richtigen Verhalten im Brandfall geschult.
Ein wesentlicher Bestandteil der individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung ist zudem die praktische Unterweisung im sicheren Umgang mit Feuerlöschern.
Nachfolgend sind die zentralen Inhalte der Ausbildung stichpunktartig dargestellt:
• Grundlagen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
• Aufbau und Aufgaben der betrieblichen Brandschutzorganisation
• Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Feuerlöschern
• Gefahren und Auswirkungen von Bränden
• Verhalten im Brandfall und Unterstützung der Evakuierung
Praxis
• Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
• Löschtaktik sowie Einschätzung der eigenen Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationsbeurteilung und Vorgehensweise)
• Realitätsnahe Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen, beispielsweise an Simulationsgeräten oder Übungsanlagen
• Erkennen der Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit verschiedener Feuerlöschgeräte
• Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
• Einweisung in den jeweiligen betrieblichen Zuständigkeits- und Aufgabenbereich