Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in NRW

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in NRW unterstützen wir Unternehmen bei der rechtskonformen Organisation ihres Arbeitsschutzes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2.

Wir analysieren betriebliche Risiken, strukturieren Verantwortlichkeiten und sorgen für eine nachhaltige Umsetzung aller Maßnahmen – digital begleitet und direkt vor Ort im Unternehmen.

Wir sorgen für klare Verantwortlichkeiten, rechtssichere Dokumentation und eine strukturierte Umsetzung im Betriebsalltag.

Ganzheitliche Betreuung im betrieblichen Arbeitsschutz

MH-Consulting begleitet Unternehmen über die gesetzliche Grundbetreuung hinaus. Auf Basis fundierter Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßiger sicherheitstechnischer Begehungen entwickeln wir praxisnahe und rechtssichere Lösungen.

Wir moderieren ASA-Sitzungen, organisieren Unterweisungen, erstellen verständliche Betriebsanweisungen und unterstützen bei der strukturierten Umsetzung im Betriebsalltag.

Gefährdungsbeurteilung

Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz gemäß §5 ArbSchG.
Wir analysieren Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Prozesse, dokumentieren Risiken nachvollziehbar und leiten konkrete Schutzmaßnahmen ab – praxisnah und rechtssicher.

Sicherheitstechnische Begehung

Regelmäßige Begehungen schaffen Transparenz im betrieblichen Alltag.
Wir prüfen Arbeitsbereiche, identifizieren Handlungsbedarf und unterstützen bei der direkten Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

ASA-Sitzungen

Moderation und strukturierte Durchführung von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses gemäß ASiG.
Wir bereiten Inhalte vor, dokumentieren Ergebnisse und sorgen für eine verbindliche Nachverfolgung der beschlossenen Maßnahmen.

Betriebsanweisungen

Erstellung verständlicher und gesetzeskonformer Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, Maschinen und Gefahrstoffe.
Klar formuliert, praxisgerecht aufgebaut und nahtlos in Unterweisungen integrierbar.

Arbeitsschutz strukturiert und rechtssicher umsetzen

Arbeitsschutz ist keine Einzelmaßnahme, sondern eine dauerhafte Organisationsaufgabe. Unternehmen sind verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, Maßnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in NRW begleiten wir Sie dabei mit klaren Prozessen, nachvollziehbarer Dokumentation und praxisnaher Umsetzung – digital unterstützt und direkt vor Ort in Ihrem Betrieb.

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