
Was ist eine ASA-Sitzung?
Die ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Ab mehr als 20 Beschäftigten ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss einzurichten.
Ziel der ASA-Sitzung ist es, alle relevanten Akteure im Arbeitsschutz an einen Tisch zu bringen und Maßnahmen systematisch zu koordinieren.
Wer nimmt an einer ASA-Sitzung teil?
Typischerweise gehören dazu:
Arbeitgeber oder beauftragte Führungskraft
Betriebsarzt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (intern oder extern)
Sicherheitsbeauftragte
Betriebsrat (falls vorhanden)
Ziele der ASA-Sitzung
Eine professionelle ASA-Sitzung dient nicht nur der Pflichterfüllung, sondern der strategischen Steuerung des Arbeitsschutzes:
Auswertung von Unfällen und Beinahe-Ereignissen
Stand der Gefährdungsbeurteilungen
Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen
Planung von Unterweisungen
Organisation des Brandschutzes
Besprechung behördlicher oder BG-Anforderungen
Richtig durchgeführt ist die ASA-Sitzung ein Führungsinstrument – kein lästiger Termin.
Wie oft muss eine ASA-Sitzung stattfinden?
Das Gesetz schreibt vor:
👉 Einmal pro Quartal
In der Praxis bewährt sich eine feste Jahresplanung mit vier Terminen.
Digitale Sitzungen sind grundsätzlich möglich, sofern die Beteiligten aktiv teilnehmen können.
Typischer Ablauf einer ASA-Sitzung
Begrüßung und Protokoll der letzten Sitzung
Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Bericht des Betriebsarztes
Unfall- und Beinaheunfallanalyse
Stand Gefährdungsbeurteilungen
Maßnahmenplanung (mit Verantwortlichkeiten & Fristen)
Sonstiges
Wichtig: Jede Sitzung muss dokumentiert werden. Das Protokoll dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften.
Warum Unternehmen von einer strukturierten ASA-Sitzung profitieren
Unternehmen, die ASA-Sitzungen ernsthaft nutzen, erreichen:
Rechtssicherheit
Klare Verantwortlichkeiten
Transparente Maßnahmenverfolgung
Reduzierung von Unfall- und Haftungsrisiken
Verbesserte Sicherheitskultur
Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in NRW
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt MH-Consulting die:
Vorbereitung der Tagesordnung
Moderation der Sitzung
Rechtssichere Protokollführung
Maßnahmenverfolgung
Integration in das bestehende Arbeitsschutzsystem
Damit wird die ASA-Sitzung nicht zur Formalie – sondern zu einem echten Steuerungsinstrument.
FAQ zur ASA-Sitzung
Müssen alle Teilnehmer gleichzeitig anwesend sein?
Ja. Der Sinn des Arbeitsschutzausschusses liegt im gemeinsamen Austausch aller Funktionsträger.
Kann eine ASA-Sitzung digital stattfinden?
Ja, sofern eine aktive Beteiligung aller Teilnehmer möglich ist und eine ordnungsgemäße Dokumentation erfolgt.
Wer erstellt das Protokoll?
In der Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wichtig ist eine strukturierte Dokumentation mit Maßnahmen, Fristen und Verantwortlichen.
Was passiert, wenn keine ASA-Sitzung durchgeführt wird?
Dies stellt einen Verstoß gegen das Arbeitssicherheitsgesetz dar und kann bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften beanstandet werden.
Fazit
Die ASA-Sitzung ist kein „Pflichttermin“, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument im betrieblichen Arbeitsschutz.