
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei allen Anforderungen von BG und Aufsichtsbehörden.
Sie haben Post von Ihrer Berufsgenossenschaft (BG), der Bezirksregierung oder einer anderen Aufsichtsbehörde erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen?
Keine Sorge – MH-Consulting berät Sie schnell, rechtssicher und praxisnah zu allen Forderungen im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und gesetzliche Pflichten.
Ob Anordnung, Mängelbericht, Prüfaufforderung oder Fristsetzung: Wir helfen Ihnen dabei, die Anforderungen der Berufsgenossenschaft oder der staatlichen Aufsicht korrekt umzusetzen – ohne unnötigen Aufwand für Ihr Unternehmen.
Unsere Leistungen für Sie:
Unverbindliche Erstberatung
Unterstützung bei Schreiben der Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung
Fachkundige Beratung durch externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Soforthilfe bei Fristen, Auflagen und Prüfungen
Rechtssichere Dokumentation gemäß ArbSchG & DGUV
So unterstützen wir Sie Schritt für Schritt
Individuelle Beratung zum Behördenanschreiben
Die Anforderungen von Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden sind branchenabhängig und unterscheiden sich je nach Unternehmen erheblich.
Wir analysieren Ihr konkretes Schreiben und erklären Ihnen verständlich:
Was genau gefordert wird
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten
Welche Maßnahmen notwendig sind
Was wirklich verpflichtend ist – und was nicht
Darauf aufbauend erhalten Sie ein individuelles, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Maßnahmenkonzept.
Umsetzung durch externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nach Beauftragung übernehmen wir für Sie die praktische Umsetzung, z. B.:
Erstellung oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei Unterweisungen und Schulungen
Beratung zu Arbeitsschutzorganisation, ASA, Brandschutz
Vorbereitung auf Behördenbegehungen und BG-Prüfungen
Stellungnahmen und Dokumente für Rückmeldungen an die Behörde
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen rechtssicher, pragmatisch und ohne Betriebsstörungen aufgestellt ist.
Dokumentation & Nachweis gegenüber Behörden
Für eine transparente Zusammenarbeit erstellen wir eine vollständige Dokumentation aller Maßnahmen, die Sie bei Bedarf direkt gegenüber der Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung vorlegen können.
So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten nach:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV Vorschriften
Betriebssicherheitsverordnung
PSA-Benutzungsverordnung
Arbeitsstättenverordnung
Ihr Vorteil mit MH-Consulting
Spezialisierung auf Arbeitssicherheit & Behördenkommunikation
Betreuung durch erfahrene externe Sifa
Persönliche Ansprechpartner statt Callcenter
Regional in NRW, bundesweit einsetzbar
Praxisorientierte Lösungen statt unnötiger Bürokratie
MH-Consulting unterstützt Unternehmen bei Schreiben von Berufsgenossenschaften und Bezirksregierungen. Wir beraten Sie zu Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und gesetzlichen Anforderungen – schnell, rechtssicher und praxisnah.
Häufige Fragen (FAQ) – Schreiben von Berufsgenossenschaft & Bezirksregierung
Was bedeutet ein Schreiben der Berufsgenossenschaft?
Ein Schreiben der Berufsgenossenschaft (BG) ist in der Regel eine Aufforderung zur Prüfung oder Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz. Häufig geht es um Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsbegehungen oder organisatorische Mängel.
Muss ich auf ein Schreiben der BG reagieren?
Ja. Schreiben von Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden sind verbindlich und sollten fristgerecht bearbeitet werden. Eine Nichtreaktion kann zu weiteren Auflagen, Nachprüfungen oder im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsgenossenschaft und Bezirksregierung?
Die Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger und überwacht die betriebliche Arbeitssicherheit.
Die Bezirksregierung (bzw. staatliche Aufsichtsbehörde) kontrolliert zusätzlich die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Was wird typischerweise von der BG gefordert?
Häufige Anforderungen sind:
Erstellung oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Durchführung von Unterweisungen
Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nachweise zu Brandschutz, PSA, Betriebsanweisungen
Vorbereitung auf Betriebs- oder Behördenbegehungen
Kann ich die Anforderungen selbst umsetzen?
Grundsätzlich ja – in der Praxis fehlt jedoch oft die fachliche und rechtliche Sicherheit. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft, Fehler zu vermeiden und rechtssichere Lösungen umzusetzen.
Was kostet die Unterstützung durch MH-Consulting?
Die Kosten hängen vom Umfang der Anforderungen und der Unternehmensgröße ab. Nach Sichtung des Schreibens erstellen wir ein individuelles, transparentes Angebot ohne Verpflichtung.
Unterstützt MH-Consulting auch bei Rückmeldungen an die Behörde?
Ja. Wir helfen Ihnen bei der fachlichen Stellungnahme, erstellen notwendige Dokumente und unterstützen bei der Kommunikation mit Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung.
In welchen Regionen bietet MH-Consulting Unterstützung an?
MH-Consulting ist schwerpunktmäßig in NRW tätig, unterstützt Unternehmen jedoch bundesweit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ist meine Anfrage unverbindlich?
Ja. Die erste Kontaktaufnahme und Einschätzung Ihres Schreibens ist kostenlos und unverbindlich.